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VGH Hessen, 19.06.1989 - 3 UE 4019/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Landschaftsschutz und Naturschutz - Unzulässigkeit eines Damwildgeheges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 20.06.1988 - VIII/E 629/86
- VGH Hessen, 19.06.1989 - 3 UE 4019/88
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 260
- NVwZ-RR 1990, 138
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.921
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinestalls in einem Dorfgebiet
Auf die Frage, ob sogenannte bodenunabhängige Tierhaltung noch Landwirtschaft im Sinne von § 201 BauGB darstellt (dazu BVerwG vom 4.7.1980, NJW 1981, 139 ; vom 30.11.1984, DVBl 1985, 395 ; vom 19.4.1985, NuR 1985, 324 ; VGH Kassel vom 28.6.1989, NuR 1990, 129), kommt es nicht an. - VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21
Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der …
Ein derartiger Eingriff liegt vor, wenn ein Teil der freien Natur einer nicht durch die Eigenart der Landschaft vorgegebenen und ihr entsprechenden Nutzung zugeführt wird, insbesondere mit einer nicht der natürlichen Eigenart und der ihr entsprechenden Nutzung dienenden baulichen Anlage besetzt und dadurch die freie Natur in ihrem Bestand verringert wird (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 1989 - 3 UE 4019/88 -, Rn. 19, juris). - VGH Hessen, 28.09.1989 - 3 UE 259/87
Landschaftsschutz: Einfriedung von Fischteichen - Verstoß gegen Naturschutzrecht
Die Natur, nicht nur in einem Landschaftsschutzgebiet, wird dann geschädigt, wenn in die natürliche Pflanzenwelt oder andere natürliche Verhältnisse nachteilig eingegriffen wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 19.06.1989 -- 3 UE 4019/88).